top of page

[Meister]lich

Meisterbetreuung gemäß. §§ 39 ff. VstättVO

Keine Veranstaltung ohne Technik! Bei größeren Veranstaltungen, erhöhtem Gefährdungspotential oder bei baulicher Erfordernis schreibt der Gesetzgeber die Betreuung durch einen Meister für 

Veranstaltungstechnik vor. Die Regeln erschließen sich aus den §§ 39 ff. der Versammlungsstättenverordnung. Wir unterstüzen Sie mit erfahrenen Meistern im regulären Betrieb oder bei krankheits- und urlaubsbedingten Ausfällen.

  • Stellung des Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik gemäß §§ 39 ff. VStättVO

  • Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen

  • Mitwirkung an der Planung und Einrichtung von Anlagen, Arbeits-, Betriebs- und Veranstaltungsstätten sowie der Beschaffung geeigneter Betriebsmittel unter Berücksichtigung bauordnungsrechtlicher Vorschriften

  • Leitung der betrieblichen Abläufe

  • Durchführung und Kontrolle der erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes, der Unfallverhütung, des Brandschutzes und der Einhaltung der Bestimmungen der VStättVO

  • Meister für Veranstaltungstechnik Fachrichtung Bühne/Studio

  • Meister für Veranstaltungstechnik Fachrichtung Beleuchtung

 

Geeignet für

  • Stadt- und Bürgerhallen

  • Schulaulen

  • Theater und Bühnen

  • Film-, Fernseh-, Kongress und Veranstaltungsproduktionen

  • Open-Air-Veranstaltungen

bottom of page